Trotz Versicherung erhalten Sie keinen Schadensersatz!

Blog; Versicherungen zahlen nicht

Wieso zahlt die Versicherung nicht?

Schock – das eigene Auto wurde gestohlen! Was nun? “Erst einmal die Versicherungsgesellschaft informieren, die werden den entstanden Schaden schon bezahlen.” Diesen Gedanken haben sehr viele im Kopf und beschäftigen sich deshalb nicht näher mit dem Diebstahlschutz Ihres Autos, die Versicherung zahlt schließlich. Doch für immer mehr Betroffene tritt zu diesem Zeitpunkt ein noch viel größerer Schock ein. Die Versicherung, auf die man sich vorher immer verlassen hat, zahlt nicht oder erstattet nur einen sehr geringen Betrag!

Es ist egal, ob geliebter Oldtimer, Familienauto, Sportwagen oder Gebrauchtwagen. Etwa alle 30 Minuten wird in Deutschland ein Pkw gestohlen. Ein erschreckenderer Gedanke, gleichwohl ist die Anzahl der Autodiebstähle über die Jahre langsam gesunken. Der wirtschaftliche Schaden stieg dabei jedoch auf neue Rekordhöhen. Dabei verweigern immer öfter Autoversicherer die Kostenübernahme. Diebe denken sich immer ausgeklügeltere Methoden aus und hinterlassen kaum noch Spuren dadurch wird es immer schwieriger den Diebstahl nachzuweisen.

Genau hier liegt ein großes Problem, denn was viele nicht wissen oder leicht übersehen ist, dass der Geschädigte den Diebstahl nachweisen muss“.

Es ist deshalb nicht ausreichend, sein Auto nur als gestohlen bei der Polizei zu melden! Sie müssen den Diebstahl verlässlich nachweisen können. Ein entscheidender Punkt durch den sich viele Versicherungen quer stellen und durch die fortschrittliche Diebstahltechniken der Diebe, dem Opfer kaum noch glauben schenken. Die Konsequenz sind meistens lange Rechtsstreite, hohe Anwaltskosten und zähe Warterei, ob die Versicherung doch noch den Schaden übernimmt.

Erste Maßnahmen beim Autodiebstahl

Der Schock sitzt erst mal tief, dennoch, sollten Sie versuchen ruhig zu bleiben und schnellstmöglich zu handeln. Gehen Sie zunächst sicher, dass Sie:

  • am richtigen Stellplatz stehen
  • kein Familienmitglied ohne Absprache mit dem Auto unterwegs ist
  • nicht im Halteverbot geparkt haben

Falls Sie keine dieser Fragen verneinen können, sollten Sie sicherheitshalber immer bei der Polizei nachfragen. Die Beamten können ermitteln, ob Sie abgeschleppt wurden und aus welchem Grund. Falls dies nicht zutreffen ist, melden Sie umgehend den Diebstahl bei der Polizei und geben eine Diebstahlanzeige auf. Lassen Sie sich dabei die Anzeige unbedingt schriftlich bestätigen und ein Protokoll aushändigen. Informieren Sie danach umgehen Ihre Versicherung, wenn Sie zulange mit der Diebstahlsmeldung warten kann Ihr Schadensanspruch verfallen. Melden Sie außerdem Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab.

Die wichtige Informationen zur Versicherung

Bei der Versicherung muss unterschieden werden in der Haftpflichtversicherung und einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung zahlt bei einem Autodiebstahl nicht, hier schützt nur eine Kasko-Versicherung. Damit diese den Schaden übernimmt, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Bestätigung der Abmeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle
  • Original Fahrzeugunterlagen
  • Protokoll der Strafanzeige
  • Kauf- und Finanzierungsvertrag

Außerdem müssen Sie alle vorhandenen Autoschlüssel einreichen. Nun heißt es warten. Sollte Ihr Auto innerhalb von vier bis sechs Wochen wiedergefunden werden, müssen Sie es zurücknehmen und am Fundort abholen. Diese Frist wird von der zuständigen Versicherungsgesellschaft festgelegt. Die Versicherung sollte den Schaden bezahlen, wenn nach Ablauf der Frist Ihr Auto nicht wiedergefunden worden ist. Jedoch muss sie nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung bezahlen. Dieser Betrag wird von einem beauftragten Sachverständiger ermittelt und soll den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs ermöglichen.  Doch der Wiederbeschaffungswert muss keineswegs dem tatsächlichen Wert des gestohlenen Fahrzeugs entsprechen und kann keinesfalls den persönlichen Wert des Autos für den Besitzer ersetzen.

Die große Rolle des Kleingedruckten

Zuerst hört sich alles ausgenommen vom Papierkram umsetzbar an. Es kann jedoch passieren, dass Ihre Versicherungsgesellschaft den Schaden reduziert erstattet oder Ihren Antrag gänzlich ablehnt. Hier spielt das Kleingedruckte in den meisten Versicherungsverträgen eine große Rolle. Sie müssen der Versicherung den Autodiebstahl nachweisen können. Leider erlaubt es die heutige Technik, Autodieben immer spurloser ein Fahrzeug zu entwenden. Moderne Schließsysteme wie „Keyless“ erlauben ein Fahrzeug nur durch Funkwellen zu öffnen und auch zu starten, ohne den Einsatz von spezieller Technologie, wie einen GPS Tracker, kann man hier kaum etwas nachweisen. Auch weigern sich häufig Versicherer, den kompletten Schaden zu übernehmen, wenn nur Teile aus dem Auto entwendet worden sind. Deshalb ist es immer ratsam sich die Versicherungsbedingungen vor der Vertragsunterzeichnung genau durchzulesen.

Was kann dagegen unternommen werden?

Durch die Problematik der Nachweispflicht, lehnen viele Versicherungsgesellschaften einen Antrag auf Schadensersatz ab. Natürlich können Sie gegen das Urteil Ihrer Versicherungsgesellschaft mithilfe eines spezialisierten Juristen angehen. Dies erfordert meistens nicht nur einen langen Atem und umfangreichen Schriftverkehr, sondern kann auch sehr kostspielig werden, falls Sie das Verfahren verlieren und keine Rechtsschutzversicherung haben.

Verhindern Sie lange Rechtsstreite und schützen Sie Ihr Fahrzeug mit einem GPS Tracker! Mithilfe unserer Geräte können Sie im Fall eines Falles den Autodiebstahl unproblematisch nachweisen oder sogar verhindern!

Durch unser Ortungsportal können Sie Ihr Auto jederzeit und metergenau in Echtzeit verfolgen – auch im Ausland. Bei einem Diebstahl können Sie durch die Streckenspeicherung sofort nachweisen, wo der Wagen sich aktuell befindet und das es von Dritten ohne Ihre Einwilligung bewegt wurde. Schützen Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig und verhindern Sie sogar schon im Vorfeld einen Diebstahl! Unsere GPS Tracker sind ausgestattet mit diversen Alarmfunktionen, wie der Bewegungs- und Radiusalarm, welche Sie sofort per E-Mail oder Push-Nachricht informieren, wenn Ihr Fahrzeug bewegt wird oder den eingestellten Bereich verlässt.

Weitere Informationen zu unseren GPS Tracker für Autos finden Sie auf dieser Seite.

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unserem anderen Blogbeitrag!

Beachten Sie folgendes, um Schadensersatz bei einem Autodiebstahl zu erhalten

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