Ein Firmenwagen ist für viele Arbeitnehmer attraktiv, da er nicht nur die täglichen Arbeitswege erleichtert, sondern auch private Fahrten ermöglicht, einschließlich Urlaubsfahrten. Doch was ist erlaubt und wie funktioniert die Versteuerung für einen Firmenwagen im Urlaub? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die legalen und steuerlichen Aspekte. Lassen Sie sich zusätzlich von einem GPS Tracker Auto während der Urlaubsfahrten unterstützen, denn das mitgelieferte Fahrtenbuch kann Ihnen dabei helfen, Geld und Zeit zu sparen. Ein weiterer Vorteil ist eine erleichterte Verwaltung des Fuhrparks. Besonders große Unternehmen mit vielen Fahrzeugen profitieren vom Einsatz und der Dokumentation durch Fahrtenbücher.
Private Nutzung vs. rein geschäftliche Nutzung
Grundsätzlich ist ein Firmenwagen nur für betriebliche Fahrten gedacht, da die private Nutzung steuerliche Konsequenzen hat. Entscheidend ist, ob die private Nutzung im Arbeitsvertrag oder in einer anderen Vereinbarung gestattet ist. Falls keine derartige Vereinbarung besteht, kann die private Nutzung auch im Urlaub problematisch sein.
Darf man sein Firmenfahrzeug im Urlaub benutzen?
Sofern eine Vereinbarung zur Nutzung des Firmenwagens besteht, steht einer Urlaubsfahrt nichts im Wege. Die folgenden Fragen müssen jedoch beantwortet werden:
Firmenwagen im Urlaub: Wer zahlt was?
Wenn Sie mit dem Firmenwagen im Urlaub fahren, könnten Maut oder Parkgebühren im Ausland auf Sie zukommen. Diese Kosten bezahlen Sie selbst. Ihr Arbeitgeber übernimmt in der Regel Wartung (darunter Benzin), Versicherung und Steuern. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer vor der Urlaubsreise klären, wer welche Kosten übernimmt.
Braucht man eine zusätzliche Versicherung, wenn man mit dem Firmenwagen im Urlaub fährt?
In der Regel trägt der Arbeitgeber die Versicherungskosten. Jedoch müssen Sie sicherstellen, dass der Versicherungsschutz auch im Ausland und für Privatfahrten gilt. Falls Sie über eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) verfügen, überprüfen Sie die Gültigkeit der Karte und informieren Sie sich gegebenenfalls über zusätzliche Versicherungen für das Zielland.
Kann ich den Firmenwagen im Urlaub uneingeschränkt nutzen?
Prüfen Sie, was im Vertrag zur Nutzung des Firmenwagens steht. Manche Unternehmen schließen beispielsweise die Nutzung in bestimmten Ländern oder für bestimmte Aktivitäten aus.
Wer kümmert sich um Schäden am Firmenwagen im Urlaub?
Falls Sie mit dem Firmenwagen im Urlaub in einen Unfall geraten, informieren Sie umgehend die Polizei und Ihren Arbeitgeber. Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen wie bei einer privaten Nutzung im Inland.
Gilt die Versteuerung der privaten Nutzung des Firmenwagens auch im Urlaub?
Die private Nutzung eines Firmenwagens stellt einen geldwerten Vorteil dar und muss versteuert werden. Die gilt selbstverständlich auch für Fahrten im Urlaub. Die Ermittlung des geldwerten Vorteils kann auf zwei Arten geschehen.
- Die 1-Prozent-Regelung
In Deutschland ist eine Angabe beim Finanzamt einzureichen, wenn man ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt. Ohne Fahrtenbuch wird pauschal 1 % des Fahrzeug-Neupreises monatlich als geldwerter Vorteil steuerlich abgezogen. Ein Finanzamt-konformes und lückenlos geführtes elektronisches Fahrtenbuch gibt einen Nachweis, wie oft das Fahrzeug geschäftlich und privat genutzt wurde. Tatsächlich sollten nur Privatnutzungen versteuert werden.
Beispiel: Ein Firmenwagen hat einen Bruttolistenpreis von 20.000 €. Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt 1 % von 20.000 € = 200 € zzgl.Umsatzsteuer. Für eine umfassende Erläuterung schauen Sie sich den Firmenwagenrechner an.
Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass, wenn mehr als 50 % aller Fahrten mit einem Firmenwagen privat sind, er den Status von Dienstwagen verliert.
- Das Fahrtenbuch
Alternativ kann der geldwerte Vorteil anhand eines Finanzamt-konformen und ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs ermittelt werden. Hier werden alle dienstlichen und privaten Fahrten aufgezeichnet. Alle Fahrten werden sorgfältig dokumentiert (Datum, Kilometerstand, Zweck der Fahrt, Start- und Zielort etc.). Die private Nutzung des Firmenwagens wird anteilig anhand der gefahrenen Privatkilometer im Verhältnis zu den Gesamtkilometern berechnet. Wichtig hierfür ist, dass das Fahrtenbuch sehr genau und zeitnah geführt werden muss. Fehler oder Ungenauigkeiten können dazu führen, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt und die 1 % Regelung anwendet.
So funktioniert schließlich die Nutzung eines Firmenwagens im Urlaub
Die Versteuerung des geldwerten Vorteils fällt an, auch wenn der Firmenwagen ausschließlich für private Zwecke im Urlaub genutzt wird. Bei der 1 % Regelung ändert sich durch den Urlaub nichts, da der monatliche Betrag pauschal angesetzt wird.
Beim Fahrtenbuch hingegen werden die im Urlaub gefahrenen Privatkilometer in die Berechnung des geldwerten Vorteils einbezogen. Für einen entspannten Urlaub mit Firmenwagen müssen Arbeitnehmer im Vorfeld die Erlaubnis und eventuelle Einschränkungen mit dem Arbeitgeber abklären. Darüber hinaus sollte eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber für die Kostenübernahme für Maut, Parkgebühren und eventuelle zusätzliche Versicherung im Vorfeld durchgeführt werden. Überprüfen Sie die Gültigkeit und Abdeckung der Versicherung, falls Sie im Ausland fahren.
Letztlich sollte das Fahrtenbuch genau und sorgfältig aufgeführt werden. Bewahren Sie Rechnungen und wichtige Dokumente wie Fahrzeugschein und Grüne Karte griffbereit auf.