Ist mein GPS-Tracker legal? Wir klären Sie auf

Sind GPS-Tracker legal?

Sind GPS-Tracker legal?

Der Markt für GPS-Sender wächst. So kommt es, dass Behörden, wie die Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) auf die kleinen Peilsender aufmerksam werden. Zu den Aufgaben der BNetzA zählen die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten. So auch der Elektrizitäts- und Telekommunikationsmarkt. Unter anderem überprüft die Bundesbehörde Geräte am Markt auf ihre Tauglichkeit gegenüber dem Gesetz.

Das berühmteste Beispiel ist hierbei die erste internetfähige Spielzeugpuppe. Die Puppe „My Friend Cayla“ verfügte über ein bluetoothfähiges Mikrofon. Dieses ungesicherte Extra, welches Unbefugten erlaubte Unwissende abzuhören, führte letztendlich dazu, dass das Spielzeug vom Markt genommen werden musste. Familien im Besitz der Puppe wurden zur Vernichtung aufgefordert.

Was macht einen GPS-Tracker illegal?

Bitte beachten Sie, dass GPS-Tracker im Allgemeinen absolut legal sind. Bei der Frage legal oder nicht, spielt lediglich die Fähigkeit private Gespräche abzuhören eine Rolle.

Ähnlich wie „Cayla“ besitzen nämlich viele GPS-Sender eine Mikrofon-Funktion. An sich ist das natürlich kein Verbrechen. Jedoch betritt man an dieser Stelle nach §90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine rechtliche Grauzone.

„Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören“

Probleme macht hier die Formulierung Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs. Ist ein GPS Tracker ein Alltagsgegenstand? Die wachsende Anzahl an GPS-Geräten gab den entscheidenden Impuls für die BNetzA, diese Frage mit JA zu beantworten. Infolgedessen wurden GPS-/GSM-Sender im März 2018 in die Liste der Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs aufgenommen.

Welche Folgen hat das neue Gesetz?

Durch diese kleine Änderung im Gesetz kam es dazu, dass GPS-Tracker mit Mikrofon-Funktion plötzlich nicht mehr legal waren. Demnach verstoßen sowohl Hersteller, Vertreiber als auch die Besitzer eines solchen Gerätes gegen das Gesetz. Für genauere Infos lesen Sie hier

Verkaufsstopp der GPS-Tracker von PAJ

Um nicht mutwillig Verkäufe von GPS-Trackern mit illegaler Abhörfunktion zu unterstützen, wurde der Verkauf von den betroffenen PAJ Findern zunächst gestoppt. Zugleich wurde ein Plan für die legale Umrüstung der PAJ Finder ausgearbeitet. Hierfür waren gewisse Softwareupdates, bzw. eine Hardwareumrüstung notwendig. Leider reichte es nicht aus die Geräte für die Zukunft rechtskonform zu machen. Darüber hinaus wurde gefordert, bereits gekaufte FINDER anzupassen. Sie besitzen ein Gerät mit Mikrofon? Auch hierfür haben wir eine Lösung. Dazu später mehr.

GPS-Tracker von PAJ als Vorbild

Wie bereits erwähnt besitzt der Tracker-Markt eine nicht zu vernachlässigende Größe. Allerdings entsteht durch die neue Rechtslage ein regelrechtes Vakuum. Wir von PAJ haben es geschafft, all unsere FINDER rechtskonform anzupassen. Dadurch, dass unsere GPS-Tracker zu den ersten gehörten, die unter die Lupe genommen wurden, gehören wir auch zu den ersten und wenigen Unternehmen, die ausschließlich legale Produkte verkaufen. So kommt es, dass wir von PAJ guten Gewissens behaupten können zu 100% legal zu sein.

Sie besitzen ein Gerät mit Mikrofon Funktion

Sollten Sie zu den Besitzern eines GPS-Trackers mit eingebauten Mikrofon gehören, haben wir von PAJ für all unsere Kunden eine ausführliche Anleitung zum eigenständigen Ausbau des Mikrofons erstellt. Diese erhalten alle PAJ-Kunden zusammen mit dem Anschreiben der BNetzA, in dem zur Entfernung des Mikrofons aufgefordert wird. Folgen Sie den Anweisungen des Anschreibens und unserer Anleitung und ihr FINDER ist im Handumdrehen wieder zu 100% legal.

Fragen zur Umrüstung

Falls Sie Fragen zum Umbau selbst haben beantworten wir alle Fragen zum Thema Umrüstung unter der Email-Adresse update@paj-gps.de.

19 Meinungen zu “Ist mein GPS-Tracker legal? Wir klären Sie auf

  1. Sybille sagt:

    Hallo, ich habe ein GPS Tracker ihrer Marke bei mir unter dem Auto gefunden. Es ist aber keine Seriennummer oder so drauf. Ich habe zwar jemanden in Verdacht aber bin mir da nicht sicher. Können Sie herausfindem wem das Gerät gehört ?

    • Annika Muhs sagt:

      Guten Tag,
      sollte das Gerät durch unbefugte Personen angebracht worden sein, müssen wir Sie bitten zur Aufklärung damit zur Polizei zu gehen. Viele Grüße

  2. Lublu sagt:

    Habe einen Brief am 12.06.2019 von der Bundesnetzagentur erhalten wegen des Mikrofons, gleich am nächsten Tag bei PAJ angerufen. Ein sehr freundlicher Mitarbeiter sendete mir die Mail mit den Möglichkeiten sofort zu, da ich diese nicht bekommen habe. Dann die Option des selbstständigen Umbaus gewählt, daraufhin sofort die Anleitung dafür dafür per Mail erhalten, Mikro ausgebaut, Foto gemacht, an die Agentur gesendet, fertig. Das ganze dauerte für mich handwerklich Unbegabte Person genau so lange wie diesen Text hier zu schreiben (keine fünf Minuten).
    PAJ kann nichts für diese Umstände und bemüht sich dass es jedem Recht gemacht wird. Dafür ein Danke.
    Das Gerät funktioniert wieder einwandfrei und hat keinerlei Einschränkungen im Ortungsbereich.

  3. Sebastian Mrowinski sagt:

    Hallo, hab heute auch so ein brief bekommen, ich find das ganze ist ein schlechter scherz, warum gibt es keine rückrufaktion?, stattdessen schickt mir die bundesnetzagentur eine anleitung, als wäre das ein elektronik fachbetrieb, was ist wenn ich mir beim ausbau die platine zerschiesse?,gibt es ersatzt?,nicht jeder ist handwerklich begabt, vor allen dingen, heute das schreiben bekommen, und bis montag soll ich schon am eine stellungnahme abgeben, komme mir schon wie ein verbrecher vor, sonst droht mir eine anzeige, bin schwer begeistert

    • Alexander Sarellas sagt:

      Guten Tag Herr Mrowinski,

      wir bedauern hier die Entscheidung der Bundesnetzagentur sehr. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir gegen unvorhersehbare Entscheidungen der Bundesnetzagentur keinen Einfluss haben. Auch das von der Bundesnetzagentur versendete Schreiben stellt den Sachverhalt nicht richtig dar. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der geforderten Umrüstung. Diese ist durch einen Laien durchführbar. Sollte Ihnen dies dennoch nicht möglich sein, senden Sie uns das Gerät einfach mit einer Kopie Ihres Schreibens zu. Wir werden dann alle notwendigen Schritte einleiten.

      Unsere Adresse:
      PAJ UG (haftungsbeschränkt)
      Retoure Bundesnetzagentur
      Kirchstraße 18
      51570 Windeck

      Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen behilflich waren und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

      Viele Grüße
      Alexander Sarellas

  4. Michael Popp sagt:

    Die Transparenz ist sehr weit gegangen! Wir haben in Deutschland ein Datenschutzgesetz! Gegen dieses haben Sie! Fa. Paj mit der Weitergabe von Kundendaten verstoßen! Ich erwarte von Ihnen eine sofortigen Austausch der illegalen Geräte auf Ihre Kosten.

    • Alexander Sarellas sagt:

      Guten Tag Herr Popp,
      vielen Dank für Ihre Meinung. Glauben Sie uns bitte, die Adressen hierzu haben wir sicherlich nicht freiwillig der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt. In Deutschland besteht ein Datenschutzgesetz, jedoch wird diese bei Anordnung der Bundesnetzagentur ausgesetzt und greift hier nicht.
      Nach § 115 TKG kann die Bundesnetzagentur Anordnungen oder andere Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der Vorschriften des Teils 7 TKG und somit auch des § 90 TKG sicherzustellen. Der Verpflichtete muss auf Aufforderung der Bundesnetzagentur die hierzu erforderlichen Auskünfte erteilen. Laut Bundesnetzagentur wird jeder GPS Tracker Händler dessen GPS Geräte ein Mikrofon beinhalten, dazu aufgefordert seine Kundendaten weiterzugeben. Wir sehen auch, dass aktuell am Markt noch viele GPS Tracker mit Mikrofon-Funktion verkauft werden. Bei Fragen zur Umsetzung dieses Verbots wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt Ihres Kaufes die Geräte vollkommen legal waren. Nur durch eine Interpretation dieser Funktion von der Bundesnetzagentur wird Ihr Gerät als nichts Rechtskonform eingestuft. Gerne helfen wir Ihnen jedoch bei der Umrüstung um dieses Problem für Sie schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen.

    • Sidney Skuplik sagt:

      Guten Tag Herr Küffner,

      vielen Dank für Ihre Frage. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
      Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie der BNetzA nachweisen können dass das Mikrofon ausgebaut wurde:

      1. Wenn Sie die Umrüstung selber vornehmen
      Hier reicht es, wenn Sie der BNetzA ein Bild zukommen lassen, wo der aufgeschraubte FINDER und das ausgebaute Mikrofon zu sehen ist. Das ausgebaute Mikrofon legen Sie am besten neben den aufgeschraubten FINDER, damit der Ausbau deutlich zu sehen ist.

      2. Die Umrüstung wird von uns vorgenommen
      Dafür muss der FINDER zunächst einmal zu uns geschickt werden. Wir übernehmen dann für Sie die Umrüstung und schicken den Nachweis dann direkt an die BNetzA und setzen Sie in den CC, damit Sie auch darüber informiert werden. Damit das Ganze auch anerkannt wird, müssen Sie uns Ihr Aktenzeichen zukommen lassen, welches Sie auf dem Schreiben der BNetzA finden.

      Wir hoffen sehr, dass wir Ihre Frage beantworten konnten und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

      Viele Grüße,
      Ihr PAJ Team

  5. Jens D. sagt:

    Bundesnetzagentur: Über das Ziel hinausgeschossen

    Als ich Post bekommen habe war ich doch etwas erschrocken. Man wird einer Straftat bezichtigt wenn man ein Gerät legal erworben haben soll.

    Wenn man sich mal mit dem § 90 TKG genauer beschäftigt gegen den ich hiermit verstoßen soll, wird mir das Vorgehen der Bundesnetzagentur nicht klar. Der Punkt der Sendeanlage trifft wegen der SIM Karte zu. Aber der Form nach einen anderen Gegenstand vortäuscht? Welchen Gegenstand soll der GPS Tracker vortäuschen? Ein Alltagsgegenstand? Seit wann ist ein GPS Tracker ein Alltagsgegenstand? Und was ist ein Alltagsgegenstand? Also diese Herleitung halte ich für an den Haaren herbeigezogen.

    Da ich die Mikrotonfunktion aber nicht benötige und ich auch keine Zeit habe, mich mit einer Behörde zu streiten habe ich nach der Anleitung vom Hersteller die Umrüstung schnell erledigt. Aus eigener beruflicher Erfahrung weiss ich wie es ist in den Fängen einer Behörde zu sein.

    • Christoff Pilz sagt:

      Richtig! So werde ich es auch machen.
      Lustig ist natürlich, dass es ja auch wirklich das „einzigste“ Gerät auf dem Elektronik Markt mit Mikrofon ist. Oder war da noch was … ach ja Alexa, Smartphones etc. Aber da weiß man ja um das Mikrofon und hat „immer die volle Kontrolle“ ob das Mikrofon an ist ?

      • Hans Dampf sagt:

        Alexa & Co. sind natürlich bedenklich, aber nicht “versteckt” in einem Alltagsgegenstand, da sie schon von weitem als Wanze erkannt werden können 🙂

  6. Beck sagt:

    Ich finde es schwach, dass man von der Bundesnetzagentur benachrichtigt wird und nicht von PAJ wenn man ein Gerät mit Mikrofon hat. War überrascht hier eine Anhörung zu erhalten. Hätte PAJ seine Kunden vorher informieren müssen.
    mfg

    • Alexander Sarellas sagt:

      Danke für Ihre Meinung.
      Jedoch wurden wir von der der Bundesnetzagentur zum einem nicht über den Aussendungszeitpunkt der Schreiben informiert zum anderen nicht über deren Inhalt. Weiter hatten wir keinen Einfluss auf die aus unserer Sicht, sehr kurz gewählten Fristen. Auf Bitten wurde es uns ermöglicht, eine Anleitung für eine Umrüstung beizulegen, damit Kunden sich schnell selbst helfen können. Ein Schreiben an unsere Kunden heraus zusenden hätte dazu das Verfahren des Nachweises nicht vereinfacht. Sie hätten nach wie vor eine Umrüstung bei der Bundesnetzagentur nachweisen müssen. Nach der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur konnten wir daher selbst den Kunden nicht weiterhelfen, die von sich aus auf uns zugekommen sind, da wir die Schreiben der Bundesnetzagentur abwarten mussten.
      Sollten Kunden wider erwartend Probleme mit einer Umrüstung haben, helfen wir natürlich auch persönlich. Die ganze Angelegenheit ist innerhalb von wenigen Minuten erledigt. Trotzdem bedauern wir sehr den Aufwand der für Sie entstanden ist, wenn auch gleich wir deutlich erwähnen müssen, dass wir keinen Einfluss auf Gesetzesänderungen haben.

      • Augusta Löwe sagt:

        Hallo,
        ich bin zufällig auf diesen Blog gestoßen, also kein Kunde und habe mit alldem nichts zu tun, sondern wollte mich lediglich informieren. Wie ich sehe, bemühen Sie sich schon sehr, die Fragen hier gut zu beantworten. Doch hier ging es ja nicht um formales oder rechtliches. Sondern vielmehr darum, dass es für einen nichtsahnenden Kunden angenehmer gewesen wäre von Ihnen informiert zu werden als plötzlich eine behördlich angeordnete Anhörung in Händen zu halten – sicher kein schönes Gefühl.
        Die einfache und richtige Lösung wäre gewesen sofort nachdem Sie selbst informiert waren, eine entsprechende Information auf Ihrer webside zu posten und zeitgleich die entsprechenden Kunden darüber zu informieren, dass und warum Sie deren Adressen weiterleiten mussten und was auf sie zukommen würde.

        • Alexander Sarellas sagt:

          Guten Tag Frau Löwe,

          vielen Dank für Ihre Meinung. Gerne nehmen wir hierzu Stellung.
          Dass der Vorgang sich für Kunden so darstellt, bedauern wir natürlich sehr. Wir wollen stets die schnellste Lösung für unsere Kunden.

          Ehrlich gesagt haben wir hier auch auf das Verständnis unserer Kunden gehofft, welches wir dankenswerterweise auch von dem Großteil der Betroffenen erhalten haben.
          Viele unserer Kunden konnten nachvollziehen, dass wenn eine Bundesbehörde eine Einschätzung trifft, diese auch in der Verantwortung steht, die damit einhergehenden Konsequenzen zu tragen.

          Konkret stellt sich die Einstufung dass GPS Tracker von PAJ mit Mikrofon gegen TMG §90 verstoßen aus unserer Sicht wie folgt dar :
          Die Bundesnetzagentur hat Ihre Einschätzung zu bestimmten Funktionen von GPS Trackern von heute auf morgen geändert. Dazu wurde die entsprechende Webseite aus der hervorgeht, wie die Bundesnetzagentur das TMG §90 aktuell interpretiert, auch erst nach einem Hinweis der Widersprüchlichkeit angepasst. Weiter werden in Deutschland aktuell noch viele GPS Tracker mit der hier angemahnten Funktion frei verkauft. Nach eigenen Aussagen ist die Bundesnetzagentur personell gar nicht in der Lage gegen alle GPS Tracker Hersteller vorzugehen und den Markt zu überwachen.

          Die Entscheidung der Bundesnetzagentur zieht einen Verwaltungsprozess mit sich. Die Firma PAJ sieht sich nach der oben dargestellten Vorgehensweise der Bundesnetzagentur nicht in der Verantwortung den behördlichen Verwaltungsprozess umzusetzen. Im Zuge dessen, wurden wir verpflichtet die Lieferadressen der Geräte weiterzugeben. Ein Datenschutzgesetz greift hier nicht.

          Wir sehen uns sehr wohl in der Verpflichtung unseren Kunden eine schnelle Lösung zu bieten. Dem sind wir auch nachgekommen in dem wir eine Umbauanleitung erarbeitet haben, welche beim Kunden vor Ort umgesetzt werden kann. Diese wollten wir natürlich auch nur unseren betroffenen Kunden und nicht den Mitbewerben zur Verfügung stellen. Daher sind wir an die Bundesnetzagentur herangetreten mit der Bitte, unsere Umbauanleitung dem Schreiben beizufügen.

          Letztlich hatten wir hier mit unserer Vorgehensweise bezwecken wollen, dass der Kunde eine schnelle und unkomplizierte Lösung erhält um das Problem aus der Welt zu schaffen.
          Wir selber waren überrascht von den harschen Formulierungen im Schreiben der Bundesnetzagentur, da sich der Verwaltungsprozess für uns aus damaliger Sicht anders dargestellte. Weiter halten wir die gewählten Fristen zur Umrüstung für zu kurz. Auch wurden wir nicht informiert, ab wann unsere Kunden ein Schreiben erhalten werden. Ein weiteres Schreiben vorab hätte unseren Kunden einfach keinen Mehrwert gebracht. Daher haben wir uns dazu entschieden, dem Kunden eine Lösung zum Problem direkt mit dem Schreiben beizufügen. Eine Information auf unserer Webseite hätte hier aus unserer Sicht auch keinem Kunden schneller zu einer Lösung verholfen.

          Dass unsere Vorgehensweise für viele Kunden auch die richtige Wahl war, zeigen uns die vielen positiven Rückmeldungen. Kunden konnten somit innerhalb von wenigen Minuten das Problem lösen und somit Ihren FINDER wie gewohnt weiter einsetzen. Für das zahlreiche Feedback und das Verständnis, dass wir gegen Entscheidungen einer Bundesbehörde nichts unternehmen können, möchten wir uns nochmals herzlich bedanken.

        • Hans Dampf sagt:

          Ein Brief von einer Behörde soll “kein schönes Gefühl” sein? Da ist jede Mahnung eines Unternehmens oder gar ein Brief seines Vermieters ein schlechteres Gefühl. Anleitung umsetzen, fertig. Wo ist das Problem? Dass dort steht, dass eine Weiternutzung illegal ist? Das gehört dazu. Wer da gleich in Panik verfällt – selbst schuld.

  7. Jörg Schneider sagt:

    Endlich mal ein Unternehmen, welches Transparent mit sowas umgeht. Natürlich interessiert mich als Kunde, warum ich mein Gerät plötzlich nicht mehr so nutzen darf, wie gewohnt. Der Text lohnt sich zu lesen. Ich finde immer noch, dass eure Tracker die besten einfach überzeugen.

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