Was sich 2023 für Autofahrer ändert

Autofahrerin

In 2023 wird es für Autofahrer einige Änderungen geben, die es zu beachten gilt. Zunächst wird der Umweltbonus für E-Autos reduziert. Gleichzeitig wird das neue 49-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr eingeführt, das bezahlbare Mobilität ermöglichen soll. E-Auto-Besitzer können durch die THG-Quote zudem bares Geld verdienen. Es gibt jedoch auch negative Neuigkeiten: Die nächste Stufe der CO₂-Steuer wird aufgrund der Energiekrise ausgesetzt, was aber voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Kraftstoffpreise haben wird, die weiterhin hoch bleiben werden. Es ist wichtig, sich über alle diese Änderungen im Klaren zu sein, um gut vorbereitet zu sein.

Ab Januar 2023 müssen sich Autofahrer auf veränderte Förderungen für den Kauf von Elektroautos einstellen. Der Umweltbonus wird nur noch für Fahrzeuge gewährt, die einen positiven Klimaschutzeffekt nachweisen können. Dies betrifft vor allem Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, die keinen Umweltbonus mehr erhalten werden. Der Bundesanteil für die Förderung von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen wird ebenfalls reduziert. Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro erhalten 4500 Euro statt 6000 Euro, während Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro 3000 Euro statt 5000 Euro bekommen. Fahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro bleiben weiterhin von der Förderung ausgeschlossen. Auch der Herstelleranteil sinkt entsprechend, sodass statt bislang bis zu 9000 Euro Zuschuss höchstens noch 6750 Euro (plus Mehrwertsteuerersparnis) möglich sind. Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten werden ebenfalls nicht gefördert. Ab September 2023 wird die Förderung von E-Autos ausschließlich für Privatpersonen gelten.

Mann, der sein E-Auto auflädt

Die Höchstgeschwindigkeit für Autobahnfahrten im automatisierten Modus wird von 60 auf 130 km/h erhöht. Die Änderung wird zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, aber es wird für uns Autofahrer noch einige Zeit dauern, bis Fahrzeughersteller Modelle mit solchen Automatisierungsfunktionen auf den Markt bringen. Derzeit gibt es nur ein einziges genehmigtes System, den Staupilot der Mercedes S-Klasse, welches allerdings eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h hat. Zukünftig werden jedoch auch Spurwechsel durch automatisierte Systeme zulässig sein.

Seit 2022 haben Halter von Elektroautos die Möglichkeit, im Quotenhandel eine jährliche Prämie von mehreren Hundert Euro zu erhalten. Diese Regelung bleibt auch im Jahr 2023 bestehen. Elektroauto-Besitzer können sozusagen “verkaufen”, was sie an eingespartem Treibhausgas erzielt haben. Dies ist eine Möglichkeit für sie, einen finanziellen Nutzen aus ihrem umweltfreundlichen Fahrzeug zu ziehen.

Die Erhöhung der CO₂-Abgabe auf Benzin und Diesel, die ursprünglich für den 1. Januar 2023 geplant war, wurde um ein Jahr verschoben. Das bedeutet, dass der Preis pro ausgestoßener Tonne CO₂ im Jahr 2023 weiterhin bei 30 Euro bleiben wird. Ab Januar 2024 ist jedoch eine Erhöhung auf 35 Euro geplant, was zu einem Aufschlag von rund 1,5 Cent pro Liter Benzin oder Diesel führen wird. Die hohen Kraftstoffpreise aufgrund der Energiekrise werden voraussichtlich auch in diesem Jahr für Autofahrer bestehen bleiben.

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Im Jahr 2023 sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe, ihren Führerschein umtauschen zu müssen. Wer davon bereits einen EU-Scheckkartenführerschein hat, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen nicht umtauschen und kann sich den Gang zum Amt sparen. Alle anderen betroffenen Personen müssen ihren Führerschein jedoch umtauschen lassen, damit er nicht seine Gültigkeit verliert. 
Grund dafür ist die Einführung der dritten Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union, welche dazu dient, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden und mehr Sicherheit vor Fälschungen zu gewährleisten.

Im kommenden Jahr müssen alle Fahrzeuge, die mit einer rosafarbenen Plakette gekennzeichnet sind, zur Hauptuntersuchung (HU) bei einer Prüforganisation vorgestellt werden. Alle Fahrzeuge, die noch nicht erstzugelassen wurden, erhalten 2023 eine TÜV-Plakette in der Farbe Orange und müssen sich 2025 erneut überprüfen lassen. Neuzulassungen erhalten eine TÜV-Plakette in der Farbe Blau und haben wie bisher drei Jahre Zeit bis zur ersten HU.

Ab sofort sind neue Verbandskästen verpflichtend mit zwei medizinischen Masken ausgestattet, auch wenn der formale Schritt, die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung, noch aussteht. Laut Aussage des Bundesverkehrsministeriums dürfen Verbandskästen nach der neuen Norm jedoch bereits verwendet werden. Auch alte Verbandskästen nach den Normen von Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterhin genutzt werden und müssen nicht ausgetauscht werden. Es ist auch nicht erforderlich, sie mit zusätzlichen Masken aufzustocken.

Das neue Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr, welches das 9-Euro-Ticket ablösen sollte, wird nun aus organisatorischen Gründen erst ab dem 1. April 2023 angeboten.
Bisher bekannte Details: Das Ticket, das in Form einer Plastikkarte oder digital erhältlich sein wird, ist für einen Monat gültig und kann nur im monatlich kündbaren Abo erworben werden.

Frau mit Zugticket am Bahnhof

Ab dem 7. Juni 2023 muss die Bahn keine Entschädigung für Verspätungen oder Ausfälle zahlen, wenn sie die verantwortlichen Umstände nicht hätten vermeiden können. Dazu gehören extreme Wetterbedingungen und schwere Naturkatastrophen, jedoch nicht Streiks des Eisenbahnpersonals. Die Neuregelung betrifft alle Bahnreisenden in Deutschland. Es ist wichtig, sich über die neuen Regelungen im Klaren zu sein, um im Falle von Verspätungen oder Ausfällen entsprechend vorbereitet zu sein.

Bahnhof warten

Die Europäische Kommission plant eine Änderung der Euro-6-Abgasnorm vor dem Inkrafttreten der Euro-7-Abgasnorm. Die neue “Euro 6e” wird ab dem 1. September 2023 für alle neuen Pkw-Modelle, die eine Typgenehmigung erhalten, die Übereinstimmungsfaktoren für RDE-Messungen (Real Driving Emissions) senken. Dies betrifft insbesondere die Stickoxidemissionen (NOₓ) von 1,43 auf 1,1 und die Partikelzahl (PN) von 1,5 auf 1,34. Ab dem 1. September 2024 werden diese Anforderungen für die Erstzulassung von neuen Pkw verbindlich sein. Das Gesetz ist zurzeit noch nicht endgültig festgelegt. Für Autokäuferinnen und Autokäufer werden diese Änderungen zunächst keine Auswirkungen haben.

Euro NCAP, die Crashtest-Organisation, prüft und bewertet die aktive und passive Sicherheit von neuen Fahrzeugen. Ab 2023 werden diese Bewertungen hinsichtlich der Sicherheit verschärft. Durch noch herausforderndere Tests und eine stärkere Berücksichtigung von vorausschauenden Assistenzsystemen wird es schwieriger, die höchstmögliche Bewertung von fünf Sternen in der Sicherheitsbewertung zu erhalten. So sind Autofahrer noch besser über ihre Sicherheit informiert.

Es ist geplant, dass Cannabis in Zukunft unter bestimmten Bedingungen erworben und besessen werden darf. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht festgelegt. Es bleibt jedoch verboten, ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis zu führen. Es ist noch unklar, ob der aktuell geltende Grenzwert von 1,0 ng THC pro Milliliter Blutserum für Autofahrer angepasst wird.

Die Mautgebühren in Österreich wurden für das Jahr 2023 deutlich stärker erhöht als in der Vergangenheit. Die Jahresvignette für Pkw kostet nun 96,40 Euro, was einer Erhöhung von 2,60 Euro gegenüber dem bisherigen Preis entspricht. Für eine Gültigkeit von zwei Monaten müssen Reisende 29 Euro einplanen, während das 10-Tages-“Pickerl” 9,90 Euro kostet. Motorradfahrer zahlen für eine Jahresvignette 38,20 Euro, für zwei Monate 14,50 Euro und für zehn Tage 5,80 Euro.
Die Einführung der E-Vignette in der Schweiz ist für das Jahr 2023 geplant und wird die aktuelle Klebevignette ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Die E-Vignette wird 40 Schweizer Franken kosten. Auch ab 2023 soll die Durchsetzung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland möglich sein. Ein entsprechendes Abkommen ist in Arbeit, jedoch gibt es auch hier bisher noch keinen festen Termin.

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