Firmenwagen in Elternzeit: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Elternzeit und Firmenwagen. Was sind die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Die Elternzeit ist sehr wertvoll, besonders bei dem ersten Kind. Es bietet eine Auszeit für Arbeitnehmer von ihren beruflichen Verpflichtungen. Zudem bietet es aber auch die Möglichkeit, sich um seine Familie zu kümmern und wertvolle Zeit zu verbringen. Aber was ist mit dem Firmenwagen, der oft auch privat genutzt wird? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer. Daher klären wir in diesem Artikel die wichtigsten Aspekte bezüglich der Nutzung des Firmenwagens in der Elternzeit auf. Dank des Fahrtenbuchs von PAJ können Sie während dieser Auszeit sowohl Geld als auch Zeit sparen.

Welche Rechte und Pflichten bestehen während der Elternzeit für Arbeitnehmer?

Die individuellen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmen die private Nutzung eines Firmenwagens während der Elternzeit. Wenn eine klare schriftliche Dienstwagenvereinbarung, die die private Nutzung gestattet, existiert, so bleibt diese Erlaubnis auch während der Elternzeit bestehen. Wenn keine solche eindeutige Regelung im Vertrag steht, behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, die Rückgabe des Firmenwagens für die Dauer der Elternzeit zu fordern – muss er aber nicht. Die Privatnutzung Ihres Firmenwagens ist ein geldwerter Vorteil und muss versteuert werden. Wenn ein Arbeitnehmer eine Auszeit wegen der Elternzeit schriftlich bei seinem Arbeitgeber angemeldet hat, kann er weiterhin das Firmenfahrzeug benutzen.

Beispiel: Bei einem Bruttolistenpreis des Firmenwagens von 20 000 €, der Anwendung der 1% Regelung und einer Entfernung von 10 km zwischen Wohnort und Arbeitsstätte bedeutet folgendes: 

  • Der geldwerte Vorteil, der durch die Nutzung des Firmenwagens entsteht, beträgt 200 € (1 % von 20 000 €).
  • Zusätzlich wird angenommen, dass für alle Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein weiterer monatlicher geldwerter Vorteil von 60 € angesetzt wird (0,03 % von 20 000 € × 10 km).
  • Wichtig ist: Dieser zusätzliche Betrag von 60 € fällt grundsätzlich jeden vollen Kalendermonat an, in dem der Firmenwagen dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen wird – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich für den Arbeitsweg nutzt oder nicht. Dies gilt auch während der Elternzeit.

Selbst während der Elternzeit wird der Arbeitnehmer so behandelt, als hätte er einen finanziellen Vorteil von 200 € pro Monat für die private Nutzung des Autos und 60 € pro Monat für die Fahrten zur Arbeitsstätte (auch wenn er diese nicht übernimmt). Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag bei der Berechnung seiner Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Ein Fahrtenbuch zu führen, würde sich an dieser Stelle also lohnen, weil der Arbeitnehmer potentielle Steuern sparen könnte. Zusätzlich ist eine klare und eindeutige Kommunikation zwischen beiden Parteien unumgänglich, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Am besten hält man eine schriftliche Vereinbarung fest.

FAQ: Firmenwagen in Elternzeit

Muss ich meinen Firmenwagen in der Elternzeit abgeben?

Ihre individuelle Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber entscheidet, ob Sie Ihren Firmenwagen während der Elternzeit abgeben müssen.

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, den Firmenwagen während der Elternzeit abzugeben, solange der Arbeitsvertrag weiterhin besteht.

Darüber hinaus müssen der Arbeitsvertrag oder ein separater Dienstwagenüberlassungsvertrag die Konditionen zur Nutzung des Firmenfahrzeugs während der Elternzeit festlegen. Diese könnten eine Rückgabe vorsehen. Daher muss diese Klausel bei der Arbeitsvertragsverhandlung eindeutig sein.

Darf ich meinen Firmenwagen während der Elternzeit privat nutzen?

Die private Nutzung des Firmenwagens während der Elternzeit hängt von der Arbeitsvertragsverhandlung mit Ihrem Arbeitgeber ab. Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Gestattung der Privatnutzung: Wenn die private Nutzung im Arbeitsvertrag oder der Dienstwagenvereinbarung erlaubt ist, kann diese unter Umständen auch während der Elternzeit fortbestehen. Klare Klausen vermeiden Missverständnisse.
  • Widerruf der Gestattung möglich: Der Arbeitgeber darf die private Nutzung des Firmenfahrzeugs für die Dauer der Elternzeit widerrufen – muss er aber nicht. Wenn das Gehalt während der Elternzeit reduziert oder ganz ausgesetzt ist, hat der Arbeitgeber das Recht, den Firmenwagen zurückzuziehen.

Wie wird der geldwerte Vorteil in der Elternzeit versteuert?

Die folgenden Bedingungen können die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Firmenwagens während der Elternzeit beeinflussen:

  • Solange ein Firmenwagen privat genutzt werden darf, fällt weiterhin der geldwerte Vorteil an. Dies wird nach der 1 Prozent Regelung oder der Fahrtenbuchmethode angerechnet.
  • Ein reduziertes bzw. ausgefallenes Gehalt während der Elternzeit hat Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer, über die der geldwerte Vorteil angerechnet wird.

Um Nachzahlungen zu vermeiden, führen Sie ein Gespräch mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat Ihrer Firma über mögliche Anpassungen Ihrer Lohnsteuer.

Welche Regelungen gelten bei einer vorübergehenden Rückgabe des Firmenwagens?

Manchmal wird der Firmenwagen während der Elternzeit vorübergehend an den Arbeitgeber zurückgegeben. Das geschieht in den folgenden Fällen:

  • Eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über den Zeitraum, in dem der Wagen zurückgegeben wird, und wie Sie ihn gegebenenfalls zurückerhalten dürfen.
  • Die Kosten für den Sozialversicherungsbeitrag und die Wartung des Wagens entfallen wegen der Elternzeit.
  • Eine klare Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Wiederaufnahmebedingungen nach der Elternzeit.

Was passiert, wenn der Arbeitsvertrag während der Elternzeit endet?

Wie bei einer regulären Kündigung gelten die gleichen Bestimmungen zur Rückgabe des Firmenwagens, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.

  • Das Recht zur Nutzung des Firmenwagens erlischt in den meisten Fällen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es sei denn, es ist anders vereinbart.
  • Man muss die Frist zur Rückgabe des Firmenfahrzeugs, die im Arbeitsvertrag oder Dienstwagenüberlassungsvertrag festgelegt ist, berücksichtigen.
  • Der Arbeitgeber darf einen Schadenersatz fordern bei einer verspäteten Rückgabe des Firmenfahrzeugs, dies hängt jedoch von den Umständen ab.

Was muss der Arbeitgeber während der Elternzeit bezahlen?

Das kann auf drei Arten geschehen.

1. Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gehaltszahlung:

Während der Elternzeit ist der Arbeitgeber in der Regel nicht gesetzlich verpflichtet, das Gehalt der Arbeitnehmer weiterzubezahlen. Dies unterscheidet sich vom Mutterschutz. Die gesetzliche Mutterschutzfrist ist in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Die Krankenkasse zahlt das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber gibt Ihnen einen Zuschuss zu Ihrem vollen Nettogehalt. Die Elternzeit hingegen ist ein längerer Zeitraum, der bis zu drei Jahre dauert. Es bietet zwar eine Arbeitsplatzsicherheit, aber keine automatische Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

 2. Keine Verpflichtung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (auf das Gehalt)

Da der Arbeitgeber während der Elternzeit kein Entgelt zahlt, ist er infolgedessen nicht verpflichtet, seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) zu zahlen. Da der Arbeitnehmer kein Gehalt bekommt, von dem Abzüge vorgenommen werden können, zahlt er auch keine Sozialversicherungsbeiträge.

3. Krankenversicherungsschutz während der Elternzeit:

Die Aussage, dass Eltern während der Elternzeit beitragsfrei versichert sind, trifft in den meisten Fällen zu, aber sie ist vom Krankenversicherungsstatus vor dem Urlaub abhängig.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Wenn der Elternteil vor dem Elternurlaub in der GKV pflichtversichert war, wird der Krankenversicherungsschutz während der gesamten Dauer der Elternzeit beitragsfrei weitergeführt, solange der Elternteil nicht mehr als ein Minimum von 15 Stunden pro Woche arbeitet.

Wenn die Eltern freiwillig in der GKV versichert waren, sind die Ansprüche komplexer. In der Regel bleiben sie versichert. Trotzdem müssen sie möglicherweise reduzierte Beiträge auf der Grundlage einer Mindestbemessungsgrundlage oder Ihres Elterngeldeinkommens zahlen. Wenn sie jedoch verheiratet sind und ihr Ehepartner in der GKV pflichtversichert ist, können sie oft in der Familienversicherung mitversichert werden, ohne eigene Beiträge zu zahlen.

Private Krankenversicherung (PKV):

Wenn der Elternteil eine Privatversicherung hatte, muss er während der Elternzeit weiterhin seine Versicherungsbeiträge bezahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass der während der Beschäftigung erhobene Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung während der Elternzeit entfällt. Deshalb trägt der privat versicherte Elternteil die vollen Kosten für die Prämien. Einige Privatversicherer können unter bestimmten Umständen vorübergehende Beitragsermäßigungen anbieten.

Klarheit schaffen: Firmenwagen und Elternurlaub

Die Regeln für den Firmenwagen während des Elternurlaubs sind nicht einheitlich gesetzlich festgelegt, sondern hängen stark von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Eine frühzeitige und eindeutige Kommunikation (schriftliche Vereinbarung) mit dem Arbeitgeber ist sehr wichtig, um klare Bedingungen zu schaffen und mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Prüfen Sie Ihre Verträge sorgfältig und scheuen Sie sich nicht, ihre Rechte und Pflichten zu erfragen, falls etwas unklar sein sollte.

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