Worum geht es genau?

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert. Diese müssen aufgeführte Maßnahmen (Maßnahmenkatalog) zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.

Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer/in oder Halter/in mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Wer kann es beanspruchen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen

  • mit Durchführung von Güterkraftverkehr zum Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • als Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zum 1. Dezember 2020 in der Bundesrepublik Deutschland

(Als schwere Nutzfahrzeuge, im Sinne der Förderrichtlinie, gelten Kraftfahrzeuge mit der Bestimmung für den Güterverkehr. Das zulässige Gesamtgewicht muss mindestens 7,5 t betragen.)

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Was wird gefördert?

Zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterverkehrs, können durch das Förderprogramm „De-minimis“, Zuschüsse in folgenden Kategorien erhalten:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen (z. B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
  • Personenbezogene Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/Berufskleidung)
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z. B. Erwerb von Telematiksystemen, GPS-Geräten, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)

Wie wird gefördert?

Sie übermitteln Ihren vollständigen Antrag fristgerecht über das eService-Portal. Es können während der Antragsfrist bis zu 5 Anträge gestellt werden (ein Erstantrag und vier Folgeanträge).

Der, für Ihr Unternehmen geltende, Förderhöchstbetrag wird mittels Ihrer Angaben des Antrags und weiteren Nachweisen ermittelt. 

Sie haben die Möglichkeit im Antrag zwischen zwei Förderungsmöglichkeiten wählen:

  1. Zuwendung in voller Höhe Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags
  2. Zuwendung in geringerer Höhe (mit Vorbehalt für Folgeanträge bis hin zur Ausschöpfung Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag je Antragsteller/in ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug

  • von bis zu 2.000 Euro
  • multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2020 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schwerer Nutzfahrzeuge

Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 Euro

Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden nur Fahrzeuge berücksichtigt mit Zulassung auf den Antragsteller/auf die Antragstellerin.

Nutzungsvereinbarungen (wie z. B. Miete oder Leasing) ohne Zulassung zählen dabei nicht.

Förderprogramm „De-minimis“